GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Eine Terminvereinbarung gilt als Auftragsbestätigung.
Die Rechnung wird nach jeder Leistungs- bzw. Teilleistungserbringung gelegt und ist – sofern nicht anders vereinbart – prompt fällig.
Die Fahrtkosten des Trainers zum Veranstaltungsort werden – sofern nicht anders vereinbart – in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes pro gefahrene Kilometer (hin und retour) verrechnet. Bei den Zielorten Bruck an der Mur und Kapfenberg entfallen die Fahrtkosten. Aufkommende Parkgebühren übernimmt die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber. Ebenso werden von diesen anfallende und vereinbarte Aufenthaltskosten übernommen. Diese sind direkt mit dem Hotel, der Seminarraumvermieterin bzw. dem Seminarraumvermieter usw. zu verrechnen.
Bei Absagen von fix erteilten Veranstaltungs-Aufträgen durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber innerhalb von 4 bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Auftragswertes verrechnet, danach 100%.
Terminlich fixierte Beratungen gelten auch dann als absolviert (bzw. werden verrechnet), wenn sie nicht mindestens zwei Werktage (Montag – Freitag) vor dem jeweiligen Termin von der Auftraggeberin bzw. vom Auftraggeber abgesagt werden.
Nicht in Anspruch genommene Beratungsleistungen eines vereinbarten Auftrages verfallen 12 Monate nach dem Ersttermin.
Alle Angebote sind drei Monate gültig.
Die Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.